Montag, 19. November 2007

Week-end's done

So, das war eigentlich ein sehr nettes Wochenende bei Lexia. Wir haben geredet, gegessen (!), gespielt, und ne ganze Menge über uns selbst aus einem Buch namens "Kokology" gelernt. Enizig störend waren die langen Zugfahrten, aber irgendwann gestern gegen 17:45 waren wir dann auch in MD, und zur Chorprobe um 18:00 haben wir's dann auch noch geschafft... Das waren zwei wirklich lange Tage^^. Hoffe, allen anderen ging es ähnlich (gut).

Zweite Leseempfehlung geht heute mal an einen Beststeller, den eigentlich jeder bei sich im Schrank stehen haben sollte: Das Bürgerliche Gesetzbuch! Kostet, wie alle anderen Gesetzbücher ähnlichen Formats, in jeder Buchhandlung nur 5 Euro, und wer sich nicht, bewusst oder unbewusst, wie der letzte Hubatz anstellt, der wird auch keine Probleme damit haben das Ding zu verstehen. Ich hab gestern abend erstmalig drin gelesen, und es war wirklich außerordentlich spannend. Ich empfehle den Abschnitt über Vertrags-Schlüsse und das damit einhergehende Widerrufs-Recht - also, das gibt's auch für andere Sachen, aber Verträge schließen wir ja doch jeden Tag, irgendwie, und es ist einfach gut zu wissen, wie man sich aus irgendwelchen Schlichen ziehen kann, denen man beispielsweise im Internet ausgeliefert war. Also, wer versehentlich AGBs unterschreibt, die beispielsweise bei Unterlassung einer Abbestellung nach einer gewissen Frist monatliche Zahlung nach sich zieht (und das kann quasi in jeder AGB drin stehe, also: immer nach Euro- oder Dollar-Zeichen durchsuchen!), kann sich sowohl auf die Ungültigkeit dieser Klausel als auch auf sein Widerrufs-Recht beziehen. Das spart oft teuer Geld.

So viel nur dazu.

Ansonsten wünsche ich allen einen beschaulichen Start in die Woche.

5 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Ich protestiere, da behauptet doch jemand, jeder könne das BGB verstehen! Wo kommen wir denn da hin!? Wer braucht denn dann noch Juristen? (ach ja, für den Prozess, denn dein Gegenüber wird das Widerrufsrecht nach § 355 I BGB zwar kennen, aber glatt bestreiten [vielleicht hat er ein BGB von 2001...]; im übrigen verweise ich auf die speziellen Regeln des Kaufvertrages in den Paragraphen 433 ff.)

Paw hat gesagt…

Da ich mich und die meisten meiner Freunde für ziemlich intelligente Menschen halte, bin ich mir auch sehr sicher, dass es niemandem von ihnen besonders schwer fallen wird, die Sprache des BGBs zu verstehen, wenn auch die wenigsten Lust haben werden, sich durch den ganzen Wälzer zu schlagen. Die Frage mit den Juristen kam mir auch, aber die sind eben dafür da, auch noch alle anderen Gesetzbücher zu kennen und dem Bürger die lästige Arbeit abzunehmen, aus allen diesen Werken das wertvollste rauszusuchen. Wär ja aber schlimm, wenn es nur Juristen wüssten, welche Rechte sie und ihre Mitmenschen haben. Ich finde, da sollte jeder eine Vorstellung von haben.

Unknown hat gesagt…

Hast dein "Werben und Verkaufen" hier vergessen.

ML hat gesagt…

Dank deiner Werbung bin ich seit heute stolze Besitzerin einer EInführung in das Recht des Bürgerlichen Gesetzbuches! ;-) Gehörte zum Bibliotheksausschuss, weil von 2001, aber hey, den einen Euros war's mir wert und eine Einführung wird sich tendenziell mit Grundlagen als strittigen Details beschäftigen.

Anonym hat gesagt…

Hey Master,

also da muss ich mich als angehender Jurist doch mal den Protesten anschließen. Ich meine nicht, dass du kein schlaues Kerlchen wärst ^^, aber die wesentlichen Sachen stehen eben nicht im Gesetz, sondern sind in den dicken Kommentaren und Entscheidungen der obersten Gerichte definiert worden. Mit den Gesetzestext an sich kommst du da oft keinen Schritt weiter (hab ich selbst schon oft genug erlebt). Also gib's auf und bezahle nen Anwalt! (zum Beispiel mich) :-)

Stefan